| Motorrad stilllegen für die Winterpause |
| Geschrieben von admin Admin | ||||
|
Liegt der TÜV-Termin innerhalb des Stilllegungszeitraumes, unbedingt vor der Abmeldung noch erneuern. Im Frühjahr ist ohne gültigen TÜV keine Wiederzulassung möglich.
Eine Rückstufung in die günstigere Schadenfreiheitsklasse bei der Haftpflichtversicherung erfolgt nur, wenn das Motorrad mindestens einen Tag länger als sechs Monate im Jahr zugelassen war. Deshalb kann es sich lohnen, den Abmeldetermin so weit hinauszuschieben.
Zur vorübergehenden Stilllegung benötigen Sie neben dem Kennzeichen den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief. Der Fahrzeugschein wird eingezogen und im Brief wird das Datum der Stilllegung vermerkt. Eine Vollmacht des Fahrzeughalters für die abmeldende Person ist nicht notwendig. Eine vorübergehende Stilllegung kostet zur Zeit elf Mark.
Versichert ist nach der Kennzeichenentstempelung die Fahrt auf dem kürzesten Weg nach Hause oder dem Ort der Überwinterung. Wer eine Teilkaskoversicherung hat, genießt während des Abmeldezeitraums Versicherungsschutz gegen Diebstahl. Vorraussetzung: Das Motorrad ist auf einem Privatgrundstück ordnungsgemäß abgestellt.
Eine verlängerte Stilllegungsfrist gilt seit 01. August 1999 für Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt abgemeldet worden sind. Erst nach 18 Monaten wird eine Vollgutachten zur Wiederzulassung erforderlich; außerdem kann diese Frist einmalig um sechs Monate verlängert werden. Das sind also maximal zwei Jahre Stilllegung ohne Vollgutachten. Quelle: mit freundlicher Genemigung von Motorradtraining .net Aufgerufen: 2804
Nur registrierte Benutzer können Kommentare schreiben. Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.5 |
||||

Plauderecke : Polabzieher
Roller-Technik : CH 250 Elite