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Schutzkleidung Ersatz
Geschrieben von Administrator   

Motorradfahrer UrteilAlter schützt nicht vor Zahlung: Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers zahlen.

Für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm. Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.

Kombis dienen der Sicherheit des Fahrers und sind sie noch relativ neuwertig muss der Kaufpreis erstattet werden (LG Oldenburg, DAR 02,171 )


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