| Unfallschadensregulierung |
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dass eine beifahrende Ehefrau einen Schadenersatzanspruch gegen
ihren Ehemann und dessen Haftpflichtversicherung hat, wenn sie aufgrund
eines von ihrem Gatten verschuldeten Verkehrsunfalles verletzt wird ? dass die Verkehrsopferhilfe in Hamburg zahlt, wenn Sie durch ein flüchtiges, nicht zu ermittelndes Kraftfahrzeug einen Körperschaden erleiden ? dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall, auch wenn sie nicht vollkaskoversichert sind, wenigstens den Glasschaden (Scheiben, Scheinwerfer usw.) von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen ? dass es sich schmerzensgelderhöhend auswirken kann, wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung eines Schmerzensgeldes schuldhaft hinauszögert ? dass es Nutzungsausfall auch für Fahrräder gibt ? dass der Staat bis zu 100% haftet, wenn ein Polizei- oder Feuerwehrfahrzeug, zwar mit Blaulicht, aber nicht mit Martinshorn bei "rot" in eine Kreuzung einfährt und mit einem berechtigt bei "grün" einfahrenden Fahrzeug kollidiert ? dass der Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges mithaftet wenn das Falschparken - z.B. wegen einer Sichtbehinderung - ursächlich für eine Vorfahrtverletzung wird ? dass Sie auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Reparaturkosten ersetzt bekommen, wenn diese laut Gutachten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie die Reparatur durch Rechnungsvorlage nachweisen ? dass Sie einen Anspruch auf ein neues Motorrad haben, wenn Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von weniger als 1000 km aufweist und nicht älter als einen Monat ist ? dito für Bikes ! Aufgerufen: 1707
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