| Motorrad Probefahrt |
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Motorrad Probefahrt Geht ihr ohne den Eigentümer auf Probefahrt (bei Motorrädern die Regel ist) macht erst auf Kratzer oder Beulen aufmerksam (unter Zeugen). Könnt ihr nicht beweisen, daß die Beschädigungen schon vorher da waren, haftet ihr im Zweifel für diese Schäden. Nach einer Vollkasko solltet ihr auch fragen, denn ihr haftet als Privatperson für alle Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen sonst voll (BGB - Wer anderen einen Schaden zufügt muß ihm diesen ersetzen.) Wenn ihr ein Fahrzeug für eine Probefahrt zur Verfügung stellen wollt, müßt ihr euch vorher den Führerschein von dem Probefahrer zeigen lassen. Hat er nämlich keinen seid ihr wieder strafbar. Außerdem verliert ihr den Versicherungsschutz, wenn ihr euer Fahrzeug jemandem ohne Fahrerlaubnis gebt. Als Pfand solltet ihr euch den Ausweis oder Führerschein geben lassen. Tut ihr dies nicht und das Fahrzeug wird während der Probefahrt gestohlen, haftet die Teilkasko nicht für den entstandenen Schaden. Aufgerufen: 1789
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