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Geschrieben von admin Admin
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Alter schützt nicht vor Zahlung: Verursacht ein Autofahrer einen Unfall
mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des
Motorradfahrers zahlen.
Für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend
gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der
Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im
genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei
Jahre alten Helm. Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.
Kombis dienen der Sicherheit des Fahrers und sind sie noch relativ
neuwertig muss der Kaufpreis erstattet werden (LG Oldenburg, DAR 02,171
)
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